Allgemein - IAAP-GmbH

Ingenieurdienstleistungen
Andreas Albert Piecuch
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Arbeitsschutz für BGW-Betriebe


Die BGW bietet ihren Kunden - von kleinen bis zu großen Unternehmen- verschiedene Wege an, um die betriebsärztlichen und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Sie orientieren sich am Bedarf er Unternehmer und lassen Gestaltunsgsspielraum für betriebssipeszifische Lösungen. Rechtliche Grundlage ist neben dem Arbeitssicherheitsgesetz die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Allen Betrieben steht unabhängig von der Betriebsgröße die Möglichkeit offen, Betreuungsverträge mit IAAP-GmbH über die sicherheitstechnische und/oder arbeitsmedizinische Regelbetreuung abzuschließen.

Speziell für kleinere BGW-Mitgliedsbetriebe gibt es alternativ die Möglichkeit, dass sich Unternehmer im Rahmen einer Schulung über die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz informiert und dann selbst den Arbeitsschutz in seinem Betrieb organisiert.

Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Änderungen im Betrieb muss sich der Unternehmer von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) beraten lassen. Diese stellen oder vermitteln wir Ihnen als BGW-Kooperationspartner bundesweit!

Neben den bundesweiten Terminen für die Erstschulung und den Terminen für die Fortbildungsmaßnahmen bietet Ihnen die Firma IAAP-GmbH auch Schulungen in Ihren Räumen an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 750,00 €/netto, unabhängig von Ort und Teilnehmerzahl. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne per Telefon oder Mail an uns.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulung ist die Anmeldung zur Schulung und die Abgabe einer Teilnahmeerklärung an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Für den Fall, dass nicht der Unternehmer / die Unternehmerin selbst, sondern ein anderer Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen soll, benötigen wir noch eine Kopie des ausgefüllten Formblattes "Übertragung von Unternehmerpflichten".
Diese finden Sie auf der Seite "Erstschulung"!


Auf Grund der Corona-Pandemi hat sich die BG entschieden, alle Lehrgänge bis Anfang Juni abzusagen.
 
Anmeldungen zur Zeit möglich.
 
Lehrgänge finden ab Juni 2020 wieder statt (Stand: 05.04.2020)
 
Bitte beachten Sie unsere aktuelle Lehrgangsliste
 
Bleiben Sie gesund!


Leistungen, die Sie nach der Schulung beziehen können:

Unterweisungsunterlagen:
Sie erhalten eine für Ihre Branche allgmein gültige Unterweisungsunterlage. Diese enthält thematische Vordrucke (z.B. Stich- und Schnittverletzungen, Erste-Hilfe, Brandschutz, Gefarstoffe) und Nachweisformulare (Unterschriftenlisten) anhand derer Sie Ihre Mitarbeiter über die möglichen Gefahren in Ihrer Branche unterweisen können. Die FOrmulare werden in Papierform angeboten.

Gefährdungsbeurteilung:
Sie erhalten eine für Ihre Branche allgemein gültige Gefährdungsbeurteilung. Diese stellen wir Ihnen in Papierform und elektronischer Form zu, so dass Sie die wesentlichen Gefährdungen erfasst haben.

Erstellung Gefährdungsbeurteilung vor Ort in Ihrem Betrieb:
Wir beurteilen die möglichen Gefährdungen durch einen Besuch in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine für Ihren Betrieb gültige Gefährdungsbeurteilung, welche wir Ihnen in Papierform und elektronischer Form zur Verfügung stellen.

Erstellung Gefährdungsbeurteilung vor Ort in Ihrem Betrieb inklusive Unterweisung Ihrer Mitarbeiter:
Wir beurteilen die möglichen Gefährdungen durch einen Besuch in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine für Ihren Betrieb gültige Gefährdungsbeurteilung, welche wir Ihnen in Papierform und elektronischer Form zur Verfügung stellen. Am gleichen Tag unterweisen wir Ihre Mitarbeiter über die möglichen Gefahren in Ihrem Betrieb.

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