Arbeitsschutz für BGW-Betriebe
Die BGW bietet ihren Kunden - von kleinen bis zu großen
Unternehmen- verschiedene Wege an, um die betriebsärztlichen und
sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Sie orientieren sich am
Bedarf er Unternehmer und lassen Gestaltunsgsspielraum für
betriebssipeszifische Lösungen. Rechtliche Grundlage ist neben dem
Arbeitssicherheitsgesetz die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Allen Betrieben steht unabhängig von der Betriebsgröße
die Möglichkeit offen, Betreuungsverträge mit IAAP-GmbH über die
sicherheitstechnische und/oder arbeitsmedizinische Regelbetreuung
abzuschließen.
Speziell für kleinere BGW-Mitgliedsbetriebe gibt es
alternativ die Möglichkeit, dass sich Unternehmer im Rahmen einer Schulung
über die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz informiert und dann selbst
den Arbeitsschutz in seinem Betrieb organisiert.
Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Änderungen im
Betrieb muss sich der Unternehmer von einem Betriebsarzt oder einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) beraten lassen. Diese
stellen oder vermitteln wir Ihnen als BGW-Kooperationspartner
bundesweit!
Neben den bundesweiten Terminen für die Erstschulung und
den Terminen für die Fortbildungsmaßnahmen bietet Ihnen die Firma IAAP-GmbH
auch Schulungen in Ihren Räumen an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
750,00 €/netto, unabhängig von Ort und Teilnehmerzahl. Bei Interesse oder
Fragen wenden Sie sich gerne per Telefon oder Mail an uns.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulung ist
die Anmeldung zur Schulung und die Abgabe einer Teilnahmeerklärung an der
alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Für den Fall, dass nicht der Unternehmer / die
Unternehmerin selbst, sondern ein anderer Mitarbeiter an der Schulung
teilnehmen soll, benötigen wir noch eine Kopie des ausgefüllten Formblattes
"Übertragung von Unternehmerpflichten".
Diese finden Sie auf der Seite "Erstschulung"!
Leistungen, die Sie nach der Schulung beziehen können:
Unterweisungsunterlagen:
Sie erhalten eine für Ihre Branche allgmein gültige
Unterweisungsunterlage. Diese enthält thematische Vordrucke (z.B. Stich- und
Schnittverletzungen, Erste-Hilfe, Brandschutz, Gefarstoffe) und
Nachweisformulare (Unterschriftenlisten) anhand derer Sie Ihre Mitarbeiter
über die möglichen Gefahren in Ihrer Branche unterweisen können. Die
FOrmulare werden in Papierform angeboten.
Gefährdungsbeurteilung:
Sie erhalten eine für Ihre Branche allgemein gültige
Gefährdungsbeurteilung. Diese stellen wir Ihnen in Papierform und
elektronischer Form zu, so dass Sie die wesentlichen Gefährdungen erfasst
haben.
Erstellung Gefährdungsbeurteilung vor Ort in Ihrem
Betrieb:
Wir beurteilen die möglichen Gefährdungen durch einen
Besuch in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine für Ihren Betrieb gültige
Gefährdungsbeurteilung, welche wir Ihnen in Papierform und elektronischer
Form zur Verfügung stellen.
Erstellung Gefährdungsbeurteilung vor Ort in Ihrem
Betrieb inklusive Unterweisung Ihrer Mitarbeiter:
Wir beurteilen die möglichen Gefährdungen durch
einen Besuch in Ihrem Betrieb. Sie erhalten eine für Ihren Betrieb
gültige Gefährdungsbeurteilung, welche wir Ihnen in Papierform und
elektronischer Form zur Verfügung stellen. Am gleichen Tag unterweisen
wir Ihre Mitarbeiter über die möglichen Gefahren in Ihrem
Betrieb.