Fortbildungsmaßnahme

Im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahme (erste Schulung) nimmt der Unternehmer im Abstand von höchstens 5 Jahren an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Ziel hierbei ist es, den Kenntnisstand des Unternehmers zu aktualisieren und die Motivation aufrecht zu erhalten.
Inhalte der Schulung:
- Vertiefung & Wiederholung spezieller Themen
- Aktuelle branchenspezifische Themen
- Entwicklung im Unfallgeschehen
- Erfahrungsaustausch
- Besprechung der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
Wichtig:
Der Unternehmer muss nach spätestens 5 Jahren die Fortbildungsmaßnahme durchführen, ansonsten ist es ihm nicht weiter gestattet, seinen Betrieb selbst sicherheitstechnisch zu betreuen. In diesem Fall muss er den Nachweis erbringen, dass er von einer externen Fachkraft betreut wird.
Bitte beachten Sie, dass wir im Moment nur Webseminare durchführen!
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Termine BGW-Fortbildungsmaßnahme 2023,
Termine BGW-Fortbildungsmaßnahme 2024