Fortbildungsmaßnahme

Wichtig:
Der Unternehmer muss nach spätestens 5 Jahren die Fortbildungsmaßnahme durchführen, ansonsten ist es ihm nicht weiter gestattet, seinen Betrieb selbst sicherheitstechnisch zu betreuen. In diesem Fall muss er den Nachweis erbringen, dass er von einer externen Fachkraft betreut wird.
Dies setzt die BGW nun sehr strikt um und akzeptiert keine Überziehung der 5 Jahres Frist für die Fortbildung.
Im Anschluss an die Motivations- und
Informationsmaßnahme (erste Schulung) nimmt der Unternehmer im Abstand von
höchstens 5 Jahren an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Ziel hierbei ist es,
den Kenntnisstand des Unternehmers zu aktualisieren und die Motivation
aufrecht zu erhalten.
Inhalte der Schulung:
- Vertiefung & Wiederholung spezieller
Themen
- Aktuelle branchenspezifische Themen
- Entwicklung im Unfallgeschehen
- Erfahrungsaustausch
- Besprechung der durchgeführten
Gefährdungsbeurteilung
Online-Anmeldung,
Anmeldung per Post,
Termine BGW-Fortbildungsmaßnahme 2025,
Termine BGW-Fortbildungsmaßnahme 2026