Fortbildungsmaßnahme

Im Anschluss an die Motivations- und
Informationsmaßnahme (erste Schulung) nimmt der Unternehmer im Abstand von
höchstens 5 Jahren an einer Fortbildungsmaßnahme teil. Ziel hierbei ist es,
den Kenntnisstand des Unternehmers zu aktualisieren und die Motivation
aufrecht zu erhalten.
Inhalte der Schulung:
- Vertiefung & Wiederholung spezieller
Themen
- Aktuelle branchenspezifische Themen
- Entwicklung im Unfallgeschehen
- Erfahrungsaustausch
- Besprechung der durchgeführten
Gefährdungsbeurteilung
Wichtig:
Der Unternehmer muss nach spätestens 5 Jahren die
Fortbildungsmaßnahme durchführen, ansonsten ist es ihm nicht weiter
gestattet, seinen Betrieb selbst sicherheitstechnisch zu betreuen. In diesem
Fall muss er den Nachweis erbringen, dass er von einer externen Fachkraft
betreut wird.
Bitte beachten Sie,
dass wir im Moment nur Webseminare durchführen!